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    Steuerberaterexamen: Kurzvortrag und Hilfsmittel

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    Zur mündlichen StB-Prüfung wird ein Teilnehmer zugelassen bzw. geladen, wenn die Gesamtnote für die schriftliche Prüfung die Zahl 4,5 nicht übersteigt. Die Gesamtnote errechnet sich gem. § 15 Abs. 2 DVStB aus der Summe der einzelnen Klausurnoten, geteilt durch drei. Die mündliche Prüfung besteht aus einem Kurzvortrag und aus weiteren sechs Prüfungsabschnitten, sogenannten „Prüfungsrunden“, die jeweils gesondert benotet werden. Allerdings sind die Details zum Kurzvortrag sind in den Bundesländern unterschiedlich. Ihre Details ergeben sich aus der Einladung zur mündlichen Prüfung.

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